Eine Eintragung in das Handelsregister in Österreich ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ratsam. Eine GmbH in Österreich erhält erst nach der Eintragung in das Handelsregister Ihre Haftungsbeschränkung in Höhe des Stammkapitals. Sicherlich wird ja die US Corporation schon ins englische Handelsregister eingetragen und ist damit nur für das Haftungskapital haftbar zu machen, aber im Falle eines Falles, wie bspw. einer Insolvenz ist es mit Sicherheit vorteilhaft doppelte Absicherung zu haben.
Zuletzt aktualisiert am 08.01.2011 von Insolution Team.
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