Da eine U.S. Corporation einer Aktiengesellschaft gleichgestellt ist, ist die Frage grundsätzlich, ob für einen selbstständigen Geschäftsmann eine AG oder Corporation überhaupt in Frage kommt. Haftungsrechtlich ist die Antwort hierzu ein eindeutiges Ja, will man nicht persönlich für seine geschäftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten haftbar gemacht werden können. Selbst jemand der als Finanzberater oder Konsultant tätig ist, kann für seine Fehler und Unterlassungen haftbar gemacht werden. Wenn der geschädigte Kunde aber seinen Vertrag nicht mit dem Konsultant Hanz Mustermann, sondern mit der Hanz Mustermann Consulting Corporation gehabt hat, dann kann er nur die Corporation verklagen. Da sich aber das Vermögen von Herrn Hanz Mustermann nicht in der Corporation befindet, geht der Kläger traurigerweise leer aus. Auf ähnlicher Art und Weise können sich alle Geschäftsleute, egal ob Unternehmer oder Freiberufler, dauerhaft gegen lästige Schadenersatzansprüche schützen. Auch kann man Aktienanteile an Investoren verkaufen oder bei Darlehensgebern als Sicherheit hinterlegen, ohne persönlich für das Darlehen verantwortlich zu sein.
Zuletzt aktualisiert am 08.01.2011 von Insolution Team.
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