Mit wenigen Beschränkungen fast jeden beliebigen Namen, insofern er nicht bereits vergeben ist. Auch muss aus dem Namen hervorgehen, dass es sich um eine Corporation handelt. Hierfür haben die Bezeichnungen Corp., Inc., Co. dieselbe Bedeutung. Hierbei ist übrigens Inc. die Abkürzung von 'incorporated.' Eine 'INCORPORATION' gibt es nicht als eine Rechtsperson, nur eine CORPORATION. In einigen Staaten ist sogar die Bezeichnung AG oder SA erlaubt. Allerdings sind nicht alle Namen in allen Staaten statthaft. Z.B. darf man in der Regel nicht Namen wie UNIVERSITY, LAW, LEGAL, INSURANCE, TRUST, SECURITIES, BANKING, BANCORP oder BANK benutzen (selbst die deutschen Worte SPARKASSE oder KREDITANSTALT sind nicht erlaubt. Natürlich gibt es Ausnahmen. Wir beraten Sie in diesen Fällen.
Zuletzt aktualisiert am 08.01.2011 von Insolution Team.
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