Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) der Insolution Ltd.
Wie stehen zu unserem Wort. Aber wir geben Ihnen gerne auch Alles
schriftlich. Eine speicherbare Version dieser AGB im PDF-Format erhalten
Sie hier
.
§ 1 Allgemeines
Insolution Ltd erbringt
sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen
(LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nicht, auch dann nicht, wenn Insolution Ltd ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
Entgegenstehende oder von
diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Insolution Ltd
nicht an, es sei denn, Insolution Ltd stimmt ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Insolution Ltd in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Insolution Ltd ist berechtigt,
die LB sowie diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu
ändern.
Die jeweilige Änderung wird
Insolution Ltd dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben.
Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien
bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht
innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per
E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede
Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung
geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
Die Internetpräsenz bietet
ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung in Sachen Recht und Steuer
Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte
Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw.
Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine
Haftung übernommen.
§ 2 Zustandekommen
des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen
Insolution Ltd und dem Kunden dadurch zustande, dass Insolution Ltd den
Auftrag des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung durch
Auftragsbestätigung annimmt. In der Bereitstellung der Leistungen liegt
die Annahmeerklärung der Insolution Ltd. Insolution Ltd behält sich vor,
den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem
Grund abzulehnen.
Basis für den
Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Insolution Ltd bzw. der
Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
festgehalten sind. Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem
Recht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss ausdrücklich seine
Eigenschaft als Vollkaufmann. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht
seitens Insolution Ltd wird nicht gewährt.
§ 3 Pflichten des
Kunden
Der Kunde ist in jedem Fall
für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des
Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind,
verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den
Kunden der Insolution Ltd schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde hat jeglichen
Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu
verantwortende Inhalte der Insolution Ltd zugerechnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet,
für die ständige Aktualität seiner bei Insolution Ltd gespeicherten
Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg
oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden die dem
Kunden dadurch entstehen, dass Insolution Ltd ihn nicht schriftlich
erreicht hat, können nicht übernommen werden. (z.B. Bußgelder wegen
Fristversäumnissen etc.) Pflicht zur Recherche besteht seitens der
Insolution Ltd nicht.
Gibt der Kunde Änderungen der
Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der
Insolution Ltd als zugegangen, wenn sie an die letzte der Insolution Ltd
bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für
Zustellungen auf elektronischem Wege.
Der Kunde wird Insolution Ltd
unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für
die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen
Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von
Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung
des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde ist verpflichtet,
die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben
(Wunschnamen, Logos, Domainnamen, ect.) auf eventuelle bestehende
Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die
Insolution Ltd haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung
derartiger Rechte.
§ 4 Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes vereinbart
ist, entsteht der Honoraranspruch der Insolution Ltd für jede einzelne
Leistung, per Vorkasse. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der
Teilzahlung.
Alle Leistungen der Insolution
Ltd, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten
sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Insolution Ltd erwachsenden
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Insolution Ltd behält sich das
Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Kunden
wird Insolution Ltd die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen
nachweisen.
Die Leistungsentgelte sind
netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Im Verzugsfall ist Insolution Ltd berechtigt, gegenüber den
Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz p.a. zu
fordern. Falls Insolution Ltd in der Lage ist, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu
machen. Insolution Ltd ist im Verzugsfalle weiter berechtigt, die
Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Post im Rahmen des
Postservices (Postweiterleitung Registersitz) nicht anzunehmen bzw.
nicht weiterzuleiten.
Der Kunde hat Einwände gegen
die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände
berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern
(Rücklastschrift). Erkennt Insolution Ltd die Einwände ganz oder
teilweise an, erstattet Insolution Ltd zuviel gezahlte Beträge dem
Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit
verbundenen Kosten der Insolution Ltd zu seinen Lasten und berechtigt
Insolution Ltd zu Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Das Recht zur Aufrechnung
steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden und diese durch Insolution Ltd anerkannt wurden.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-)
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Fremdleistungen /
Beauftragung Dritter
Die Insolution Ltd ist nach
freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei
der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu
bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren
("Besorgungsgehilfe"). Die Insolution Ltd wird Besorgungsgehilfen
sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die
erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass ausdrücklich keine Rechts-, Unternehmens-, Finanz-, oder
Steuerberatung durch die Insolution Ltd erfolgt. Diese Leistungen werden
ausschließlich von Dritten bzw. Personen mit erforderlicher fachlicher
Qualifikation (Besorgungsgehilfen) erbracht und müssen gesondert durch
den Kunden beauftragt werden. Die Insolution übernimmt das Inkasso für
die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die Leistung Teil des
Angebotes ist.
§ 6 Haftung
Insolution Ltd haftet nach
den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die Insolution Ltd zurechenbare
Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder
Insolution Ltd eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht
fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die
Haftung der Insolution Ltd ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Kunde
seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat, außer für den Fall,
Insolution Ltd hat den Schaden zu vertreten.
Steht dem Kunden ein Anspruch
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
Der Kunde hat allfällige
Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von dreißig
Tagen nach Leistung durch die Insolution Ltd schriftlich geltend zu
machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger
Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch
der Leistung durch die Insolution Ltd zu.
Bei gerechtfertigter
Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der
Kunde der Insolution Ltd alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Insolution Ltd ist berechtigt,
die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist,
oder für die Insolution Ltd mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden ist.
Die Beweislastumkehr gemäß §
924 ABGB zu Lasten der Insolution Ltd ist ausgeschlossen. Das Vorliegen
des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu
beweisen. Insolution Ltd kann die Eintragung eines Namens (Wunschname)
durch das Handelsregister nicht garantieren. Insolution Ltd haftet nicht
für Schäden, die dem Kunden durch die Nichteintragung eines Namens bzw.
Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen.
Die Haftung für jedweden
Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
Insolution Ltd erhebt,
speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte
Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits
zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der
Registrierung werden von Insolution Ltd personenbezogene Daten erhoben.
Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und
Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Kunde
erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt
zu keiner Zeit!
§ 8
Zurückbehaltungsrecht
Die Insolution Ltd ist
grundsätzlich wegen offener Forderungen gegen den Vertragspartner
berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen,
Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum
vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen zurückzubehalten.
§ 9 Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis
jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Den Parteien bleibt das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a.) Der
Kunde ist mit der Zahlung gegenüber Insolution Ltd in Verzug; oder
b.) der Kunde
wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit
Insolution Ltd obliegenden Pflichten verstößt.
Die Kündigungserklärung kann
in Text- oder Schriftform erfolgen. Im Falle der Übertragung der
Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Anbieters, wird dem
Kunden seitens der Insolution Ltd eine Transfergebühr von 180 Euro
verrechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Kunden besteht
kein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.
§ 10
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem
Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die
Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich
widerspricht. Insolution Ltd wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw.
der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der
Veröffentlichung bei Insolution Ltd eingegangen sein.
Bei Unwirksamkeit einzelner
Klauseln der AGB bzw. des mit Insolution Ltd abgeschlossenen Vertrages
wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der
Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht. Gerichtstand ist das für Feldkirch/ Österreich
sachlich zuständige Gericht.
Stand: 01.09.2006