Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) der Insolution Ltd.

Wie stehen zu unserem Wort. Aber wir geben Ihnen gerne auch Alles schriftlich. Eine speicherbare Version dieser AGB im PDF-Format erhalten Sie hier AGB Insolution LTD.


§ 1 Allgemeines

Insolution Ltd erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn Insolution Ltd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Insolution Ltd nicht an, es sei denn, Insolution Ltd stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Insolution Ltd in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Insolution Ltd ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern.

Die jeweilige Änderung wird Insolution Ltd dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.

Die Internetpräsenz bietet ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung in Sachen Recht und Steuer Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zwischen Insolution Ltd und dem Kunden dadurch zustande, dass Insolution Ltd den Auftrag des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung durch Auftragsbestätigung annimmt. In der Bereitstellung der Leistungen liegt die Annahmeerklärung der Insolution Ltd. Insolution Ltd behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Insolution Ltd bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss ausdrücklich seine Eigenschaft als Vollkaufmann. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht seitens Insolution Ltd wird nicht gewährt.


§ 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden der Insolution Ltd schriftlich mitzuteilen.

Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der Insolution Ltd zugerechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, für die ständige Aktualität seiner bei Insolution Ltd gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden die dem Kunden dadurch entstehen, dass Insolution Ltd ihn nicht schriftlich erreicht hat, können nicht übernommen werden. (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen etc.) Pflicht zur Recherche besteht seitens der Insolution Ltd nicht. Gibt der Kunde Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der Insolution Ltd als zugegangen, wenn sie an die letzte der Insolution Ltd bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege.

Der Kunde wird Insolution Ltd unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Wunschnamen, Logos, Domainnamen, ect.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Insolution Ltd haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.



§ 4 Leistungsentgelt

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Insolution Ltd für jede einzelne Leistung, per Vorkasse. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Teilzahlung.

Alle Leistungen der Insolution Ltd, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Insolution Ltd erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Insolution Ltd behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Kunden wird Insolution Ltd die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen.

Die Leistungsentgelte sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist Insolution Ltd berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz p.a. zu fordern. Falls Insolution Ltd in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen. Insolution Ltd ist im Verzugsfalle weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Post im Rahmen des Postservices (Postweiterleitung Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten.

Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Insolution Ltd die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Insolution Ltd zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der Insolution Ltd zu seinen Lasten und berechtigt Insolution Ltd zu Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese durch Insolution Ltd anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Die Insolution Ltd ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe"). Die Insolution Ltd wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ausdrücklich keine Rechts-, Unternehmens-, Finanz-, oder Steuerberatung durch die Insolution Ltd erfolgt. Diese Leistungen werden ausschließlich von Dritten bzw. Personen mit erforderlicher fachlicher Qualifikation (Besorgungsgehilfen) erbracht und müssen gesondert durch den Kunden beauftragt werden. Die Insolution übernimmt das Inkasso für die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die Leistung Teil des Angebotes ist.


§ 6 Haftung

Insolution Ltd haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die Insolution Ltd zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Insolution Ltd eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der Insolution Ltd ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat, außer für den Fall, Insolution Ltd hat den Schaden zu vertreten.

Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Leistung durch die Insolution Ltd schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Insolution Ltd zu.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Insolution Ltd alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Insolution Ltd ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Insolution Ltd mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Insolution Ltd ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Insolution Ltd kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das Handelsregister nicht garantieren. Insolution Ltd haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nichteintragung eines Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen.
Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 7 Datenschutz

Insolution Ltd erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von Insolution Ltd personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit!


§ 8 Zurückbehaltungsrecht

Die Insolution Ltd ist grundsätzlich wegen offener Forderungen gegen den Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen zurückzubehalten.


§ 9 Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a.)
Der Kunde ist mit der Zahlung gegenüber Insolution Ltd in Verzug; oder
b.) der Kunde wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit Insolution Ltd obliegenden Pflichten verstößt. Die Kündigungserklärung kann in Text- oder Schriftform erfolgen. Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Anbieters, wird dem Kunden seitens der Insolution Ltd eine Transfergebühr von 180 Euro verrechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.


§ 10 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Insolution Ltd wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei Insolution Ltd eingegangen sein.

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Insolution Ltd abgeschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtstand ist das für Feldkirch/ Österreich sachlich zuständige Gericht.

Stand: 01.09.2006