Single-Member LLC als „Disregarded Entity“ – Was bedeutet das?

Eine LLC mit nur einem Gesellschafter (Single-Member LLC, SMLLC) wird steuerlich als „Disregarded Entity“ behandelt. Das bedeutet:

Keine separate Unternehmenssteuer – Die LLC wird steuerlich wie ein Einzelunternehmen behandelt.
Gewinne und Verluste werden direkt in der persönlichen Steuererklärung des Eigentümers verbucht (wenn dieser steuerpflichtig ist).
Kein US-Steuerpflicht, wenn kein steuerlicher Anknüpfungspunkt in den USA besteht (z. B. Betriebsstätte oder Mitarbeiter in den USA).

Wichtige Steuer- und Meldepflichten für ausländische Single-Member LLCs

Auch wenn eine Single-Member LLC keine Einkommensteuer zahlt, bestehen dennoch bestimmte Berichtspflichten gegenüber der IRS (Internal Revenue Service) und anderen US-Behörden:

📌 FBAR (Foreign Bank Account Report)

  • Pflicht zur Meldung ausländischer Bankkonten, wenn der Gesamtbetrag aller Konten 10.000 USD überschreitet.
  • Betrifft auch Konten bei Wise, Revolut oder anderen Neobanken.
  • Meldepflicht beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) bis zum 15. April des Folgejahres.

📌 Formular 5472 & Nullerklärung (Form 1120)

  • Verpflichtend für alle ausländischen Single-Member LLCs.
  • Dient zur Offenlegung von Zahlungen zwischen der LLC und ihrem Eigentümer oder nahestehenden Unternehmen.
  • Muss jedes Jahr zusammen mit einer Form 1120 (Nullerklärung) eingereicht werden.
  • Frist: 15. April des Folgejahres.

Wichtig: Meldepflichten, aber keine Steuerpflicht!

💡 Die Einreichung dieser Formulare dient nur der Information – die Gewinne der LLC bleiben trotzdem steuerfrei, sofern keine steuerliche Präsenz in den USA besteht.

📌 Fazit:

  • Eine Single-Member LLC als Disregarded Entity ist steuerlich vorteilhaft, da keine Unternehmenssteuer anfällt.
  • Dennoch bestehen Meldepflichten wie FBAR & Form 5472, um Transparenz gegenüber der IRS zu gewährleisten.

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Zuletzt aktualisiert am 13.02.2025 von Karl Andres.

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