Ihre Gesellschaft verkaufen
Eine Gesellschaft, die nicht mehr gebraucht wird, ist selten wertlos. Sie ist im Firmenbuch eingetragen, hat eine Steuernummer, oft eine UID-Nummer und eine Bankverbindung — alles Dinge, auf die ein Gründer sonst wochenlang wartet. Genau dafür gibt es Käufer.
Wir führen seit 25 Jahren Gesellschaften und Erwerber zusammen. Derzeit erreichen uns mehrere Anfragen pro Woche nach übernahmebereiten Gesellschaften — mehr, als wir aus eigenem Bestand bedienen können.
Wie es funktioniert
Wir kaufen Ihre Gesellschaft nicht selbst. Wir nehmen sie in Kommission: Sie bleiben Eigentümer, wir suchen den Käufer, und übertragen wird direkt von Ihnen an ihn. Das hat für Sie drei angenehme Folgen.
- Kein Kostenrisiko. Sie nennen uns den Erlös, den Sie erzielen möchten. Diesen Betrag erhalten Sie. Was ein Käufer darüber hinaus zahlt, ist unsere Vergütung — Ihnen stellen wir nichts in Rechnung, auch dann nicht, wenn sich kein Käufer findet.
- Sie behalten die Kontrolle. Bis zum Notariatsakt gehört die Gesellschaft Ihnen. Sie entscheiden über jeden Interessenten und können den Auftrag jederzeit beenden.
- Niemand erfährt davon. In unserer Angebotsliste erscheint weder Firmenname noch Firmenbuchnummer, weder Ihr Name noch eine Anschrift — nur die Eckdaten unter einer Kennung. Ein öffentlich sichtbarer Verkaufswunsch schadet bestehenden Geschäftsbeziehungen, und das muss nicht sein.
Der Ablauf
- 1. Sie melden Ihre Gesellschaft an. Über das Formular weiter unten, ein paar Eckdaten genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung.
- 2. Sie erfassen die Angaben. Sie erhalten einen persönlichen Zugang zu unserem Verkäuferportal. Laden Sie dort Ihren Firmenbuchauszug hoch — das Formular liest ihn aus und füllt sich weitgehend von selbst. Rechnen Sie mit etwa zehn Minuten.
- 3. Wir bewerten und prüfen. Sie erfahren, welchen Erlös wir für realistisch halten und was den Preis noch heben würde. Fehlende Unterlagen benennen wir konkret.
- 4. Verwertungsauftrag. Am Ende des Formulars entsteht ein schriftlicher Auftrag zum Ausdrucken und Unterschreiben. Er ist exklusiv und zeitlich begrenzt — erst damit nehmen wir Ihre Gesellschaft in den Bestand auf.
- 5. Übertragung. Findet sich ein Käufer, läuft die Abtretung über einen Notar; bei der GmbH schreibt § 76 Abs 2 GmbHG den Notariatsakt ohnehin vor. Der Kaufpreis geht über das Anderkonto des Notars. Termin, Vertrag und Firmenbuchänderungen organisieren wir.
Gesellschaft anbieten
Unverbindlich und kostenlos. Sie gehen mit diesem Formular noch keine Verpflichtung ein.
Was den Preis bestimmt
Wir nennen hier bewusst keine Beträge — jede Gesellschaft ist anders. Diese Punkte entscheiden aber in nahezu jedem Fall:
| Alter | Je länger die Firma eingetragen ist, desto wertvoller. Zehn Jahre und mehr sind ein deutlicher Aufschlag. |
| Nie operativ tätig | Eine Vorratsgesellschaft ohne Vergangenheit ist einfacher zu verkaufen als eine Mantelgesellschaft — dafür bringt letztere die wertvollere Historie mit. |
| Stammkapital voll einbezahlt | Ist es offen, muss der Käufer nachzahlen. Das mindert den Preis unmittelbar. |
| Steuernummer und UID | Die Steuernummer setzen wir voraus. Eine fehlende UID-Nummer kostet den Käufer Wochen — und Sie einen Abschlag. |
| Unbedenklichkeitsbescheinigungen | Finanzamt immer, ÖGK zusätzlich, wenn jemals Dienstnehmer beschäftigt waren. Ohne diese Papiere ist eine Mantelgesellschaft praktisch unverkäuflich. |
| Jahresabschlüsse | Eingereicht nach § 277 UGB. Lücken schrecken jeden ernsthaften Käufer ab. |
| Bankverbindung | Ein bestehendes Konto erspart dem Käufer die Neueröffnung und ist bares Geld wert. |
| WiEReG-Meldung | Aktuell gemeldete wirtschaftliche Eigentümer. Eine Zwangsstrafe wegen unterlassener Meldung fällt sofort auf. |
Was wir nicht annehmen
Damit Sie sich die Mühe sparen, wenn es keinen Zweck hat — und weil wir keinem Käufer eine Gesellschaft verkaufen, die ihm später Ärger macht:
- laufendes Insolvenz- oder Sanierungsverfahren über die Gesellschaft oder einen Gesellschafter, ersichtlich aus der Ediktsdatei der Justiz
- offene Verbindlichkeiten bei Finanzamt oder ÖGK ohne Aussicht auf Bereinigung
- fehlende Jahresabschlüsse über mehrere Jahre, verbunden mit Zwangsstrafen nach § 283 UGB
- anhängige Verfahren, Haftungen oder Bürgschaften, die auf die Gesellschaft durchschlagen
- Gesellschafter, die nicht sämtlich verkaufen wollen — eine GmbH lässt sich nur als Ganzes veräußern
Sprechen Sie uns trotzdem an, wenn etwas davon auf Sie zutrifft. Manches lässt sich vor dem Verkauf bereinigen, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt.
Häufige Fragen
Was kostet mich das?
Nichts. Sie nennen Ihren Wunscherlös, diesen Betrag erhalten Sie bei erfolgreichem Verkauf. Unsere Vergütung ist die Differenz zum Kaufpreis. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie lange dauert es?
Das hängt von der Gesellschaft ab. Junge Vorratsgesellschaften mit vollständigen Unterlagen gehen oft binnen Wochen weg; bei einer Mantelgesellschaft mit Historie kann es einige Monate dauern. Verlässlich sagen können wir es erst, wenn wir die Unterlagen kennen.
Erfährt jemand, dass ich verkaufe?
Nur wir und der spätere Käufer. In der öffentlichen Liste steht keine Angabe, über die sich Ihre Gesellschaft identifizieren ließe — kein Name, keine Firmenbuchnummer, keine Steuernummer, keine Anschrift. Erst wenn ein Interessent ernsthaft ist, geben wir das vollständige Datenblatt heraus.
Muss ich mich exklusiv binden?
Ja. Der Verwertungsauftrag ist exklusiv, dafür zeitlich begrenzt. Der Grund ist praktischer Natur: Wir investieren Prüfaufwand und stellen die Gesellschaft Interessenten vor. Läuft dieselbe Gesellschaft parallel über drei Vermittler, verliert jeder Käufer das Vertrauen. Nach Ablauf sind Sie wieder frei.
Ich habe mehrere Gesellschafter — geht das?
Ja, alle müssen aber mitziehen. Eine GmbH lässt sich nur als Ganzes verkaufen, deshalb unterschreiben sämtliche Gesellschafter den Auftrag und später den Abtretungsvertrag. Im Portal erfassen Sie alle Beteiligten mit Geburtsdatum und Meldeadresse.
Was ist mit dem Guthaben auf dem Firmenkonto?
Das gehört Ihnen und wird beim Verkauf zusätzlich abgelöst — es ist kein Bestandteil des Kaufpreises, sondern ein Vermögenswert, den der Käufer gesondert bezahlt.
Was passiert mit den Verlustvorträgen?
Sie gehen beim Käufer regelmäßig unter. Ändern sich Gesellschafterstruktur, organisatorische und wirtschaftliche Struktur gemeinsam und entgeltlich, greift der Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG. Kalkulieren Sie alte Verluste also nicht in Ihre Preisvorstellung ein — Alter, Bonitätshistorie und Bankverbindung dagegen sehr wohl.
Kann ich es mir anders überlegen?
Bis zur Unterschrift unter den Verwertungsauftrag ohnehin. Danach läuft der Auftrag bis zum vereinbarten Ende; verkaufen müssen Sie deswegen nicht. Ohne Ihre Unterschrift beim Notar geht keine Übertragung.
Sie suchen umgekehrt eine Gesellschaft?
Unsere aktuellen Angebote stehen anonymisiert in der Übersicht — mit allen Eckdaten, Preis auf Anfrage.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen wir im Rahmen einer Beratung.