Checkliste: Steuerliche Pflichten einer Delaware Company (ohne Tätigkeit in den USA)

Die Gründung einer Delaware LLC oder Corporation bietet Unternehmern zahlreiche Vorteile – von flexiblen Strukturen bis hin zu internationaler Anerkennung. Doch neben der Eintragung im Handelsregister sind auch die steuerlichen Pflichten entscheidend. Viele Gründer glauben, dass eine EIN (Employer Identification Number) allein genügt. In Wirklichkeit sind jedoch auch die Delaware Franchise Tax und bestimmte IRS-Meldungen verpflichtend – selbst wenn das Unternehmen ausschließlich außerhalb der USA tätig ist.

Wir zeigen Ihnen, welche steuerlichen Anmeldungen wirklich erforderlich sind, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.

1. EIN – Employer Identification Number

  • Pflicht: Ja, immer erforderlich

  • Zuständig: IRS (Bundessteuerbehörde USA)

  • Zweck: Steuerliche Identifikation, Bankkonto, Verträge, Amazon/Stripe etc.

  • Frist: Einmalig nach Gründung zu beantragen

2. Franchise Tax & Annual Report – Delaware

  • Pflicht: Ja, für alle Gesellschaften in Delaware

  • LLC: Pauschal USD 300 p.a. (Frist: 1. Juni)

  • Corporation: Ab USD 225 p.a. (Frist: 1. März, abhängig von Aktienstruktur)

  • Konsequenz bei Nichtzahlung: Säumniszuschläge, Löschung der Gesellschaft

3. IRS-Meldepflicht (Bundessteuererklärung)

  • LLC (Single-Member, ausländischer Eigentümer):

    • Form 5472 + Pro Forma 1120 (Pflicht seit 2017)

  • LLC (Multi-Member):

    • Form 1065 + Schedule K-1

  • Corporation:

    • Form 1120 (jährlich, unabhängig von Einkommen)

  • Frist: i. d. R. 15. April des Folgejahres (mit Verlängerungsmöglichkeit)

  • Strafe bei Nichtabgabe: ab USD 25.000

4. Nicht erforderlich, wenn ausschließlich außerhalb der USA tätig:

  • State Income Tax (Delaware) – nur bei tatsächlichen Einkünften in Delaware

  • Sales Tax – nur bei Warenlager oder Verkäufen in den USA

  • ITIN für Gesellschafter – nur bei US-Steuerpflicht der Anteilseigner

📌 Zusammenfassung

  • Unbedingt erforderlich:

    1. EIN (einmalig beantragen)

    2. Franchise Tax & Annual Report (jährlich)

    3. IRS-Meldung (jährlich, je nach Rechtsform)

  • Nicht erforderlich: Sales Tax, State Tax, ITIN – solange kein US-Geschäft betrieben wird.

👉 Tipp: Viele Gründer glauben, dass die EIN allein genügt. Tatsächlich sind aber auch die jährlichen IRS-Meldungen und die Delaware Franchise Tax Pflicht – unabhängig davon, wo die Gesellschaft aktiv ist.

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