Firmennamen für die USA kostenlos prüfen
Wir prüfen beim Secretary of State Ihres Wunsch-Bundesstaats, ob der Name noch frei ist — kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
In den Vereinigten Staaten gibt es kein landesweites Firmenregister. Jeder Bundesstaat führt sein eigenes, und derselbe Name kann in Delaware frei und in Wyoming vergeben sein. Sagen Sie uns, wo Sie gründen wollen, und nennen Sie bis zu drei Wunschnamen — wir prüfen alle drei in einem Durchgang.
- Kostenlos und unverbindlich
- Antwort meist binnen 24 Stunden
- Bis zu drei Namen je Anfrage
- Für LLC, Corporation und LLP
Wunschnamen jetzt prüfen lassen
Der Bundesstaat ist die wichtigste Angabe. Wissen Sie noch nicht, wo Sie gründen wollen, lassen Sie das Feld auf Delaware stehen — das ist der Regelfall, und wir sagen Ihnen im Ergebnis, ob der Name auch anderswo zu haben wäre.
Noch kein Name? Der Firmennamen-Generator stellt Ihnen Vorschläge zusammen und trägt die ausgewählten hier oben ein.
Sie haben noch keinen Namen
Der Generator setzt aus Ihren Stichwörtern Vorschläge zusammen und hängt den vorgeschriebenen Zusatz an — LLC oder Inc. Die besten übernehmen Sie mit einem Klick in das Formular hier oben.
Sie wissen noch nicht, welcher Bundesstaat
Delaware, Wyoming, Florida oder doch der Staat, in dem Sie tatsächlich tätig werden — das entscheidet über Kosten, Pflichten und mitunter auch über den Namen. Wir gehen es am Telefon mit Ihnen durch.
Der amerikanische Maßstab: „distinguishable upon the record“
Europäische Register fragen, ob zwei Namen verwechselbar sind. Der Secretary of State fragt etwas anderes: ob sie sich in den Registerunterlagen unterscheiden lassen. Das ist enger — und für Sie oft günstiger.
- Was nicht genügtEin anderer Rechtsformzusatz, ein Artikel wie „The“, Singular statt Plural, eine andere Schreibweise von „and“ und „&“, Groß- und Kleinschreibung oder Satzzeichen. Solche Namen gelten als identisch.
- Was genügtEin zusätzliches, tragendes Wort. „Alpine Trading LLC“ ist gegenüber „Alpine LLC“ ein anderer Name — auch wenn beide auf dieselbe Branche zielen.
- Was der Staat nicht prüftOb Sie mit dem Namen jemandes Marke verletzen. Die Eintragung beim Secretary of State ist keine Erlaubnis, den Namen im Geschäftsverkehr zu führen. Diese beiden Ebenen sind in den USA strikt getrennt.
Weil der Maßstab so eng ist, kommen in den USA Namen durch, die ein europäisches Register zurückweisen würde. Das ist eine Chance — und ein Risiko, wenn man die Markenebene übersieht.
Was der Name enthalten muss — und was nicht darf
| Bestandteil | Was gilt |
|---|---|
| LLC, L.L.C., Limited Liability Company | Bei der LLC vorgeschrieben. Eine der zulässigen Schreibweisen muss im Namen stehen. |
| Inc., Corp., Corporation, Incorporated | Bei der Corporation vorgeschrieben. „Company“ allein genügt nicht. |
| Bank, Trust, Insurance | Nur mit der Erlaubnis der zuständigen Aufsicht des Bundesstaats. Ohne sie weist der Secretary of State die Anmeldung zurück. |
| Federal, National, Reserve, United States | Nicht zulässig, wenn der Name den Eindruck einer Verbindung zur Bundesregierung erweckt. Das folgt aus Bundesrecht und gilt in jedem Bundesstaat. |
| University, College, Academy | In vielen Staaten an eine Anerkennung durch die Bildungsbehörde gebunden. |
| Olympic, Olympiad | Bundesgesetzlich geschützt. Ausgeschlossen. |
| Fremdsprachige Namen | Zulässig, solange sie im lateinischen Alphabet geschrieben sind. Deutsche Umlaute schreiben Sie besser aus — ue statt ü erspart Ärger bei Bank und Zahlungsdienstleistern. |
Delaware führt darüber hinaus eine Reihe von Begriffen, die eine Zustimmung voraussetzen.
Der Handelsname neben dem Registernamen
Etwas, das in Europa fehlt und in den USA vieles einfacher macht: Sie müssen nicht unter dem Namen auftreten, der im Register steht. Ein „Doing Business As“ — je nach Staat auch Fictitious Name oder Trade Name genannt — erlaubt einen zweiten Namen für den Geschäftsverkehr.
Das hilft in zwei Fällen. Ist Ihr Wunschname im Register schon vergeben, können Sie mit einer Abwandlung gründen und trotzdem unter dem gewünschten Namen auftreten, sofern dieser als Handelsname noch frei ist. Und wollen Sie mehrere Angebote unter einem Dach führen, brauchen Sie dafür keine zweite Gesellschaft.
Ein DBA begründet keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen Markenschutz. Es ist eine Anmeldung, kein Recht. Sagen Sie uns, wenn ein Handelsname für Sie in Frage kommt — wir prüfen ihn mit.
Wo wir nachsehen
Zuständig ist der Secretary of State des Bundesstaats, in dem Sie gründen. Es gibt kein Bundesregister, in dem alle Firmen zusammenlaufen.
| Bundesstaat | Stelle | Anmerkung |
|---|---|---|
| Delaware | Division of Corporations | Der Regelfall. Die Namenssuche ist öffentlich; verbindlich wird das Ergebnis erst mit der Anmeldung. |
| Wyoming, Florida, Texas und übrige | Secretary of State des Staats | Eigene Datenbank, eigene Regeln zu Zusätzen und Sperrbegriffen. Wir prüfen den Staat, den Sie angeben. |
| Weiterer Staat als Tätigkeitsort | Foreign Qualification | Wollen Sie in einem zweiten Staat auftreten, melden Sie sich dort zusätzlich an. Ist Ihr Name dort vergeben, müssen Sie in diesem Staat unter einem abweichenden Namen firmieren. |
So läuft es ab
Formular ausfüllen
Bis zu drei Wunschnamen, die Gesellschaftsform und der Bundesstaat, in dem Sie gründen wollen.
Wir sehen nach
In der Datenbank des zuständigen Secretary of State — und wir prüfen, ob der Name den Anforderungen an Zusatz und Sperrbegriffe genügt.
Ergebnis per E-Mail
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit einer Einschätzung zu jedem der genannten Namen.
Weiter zur Gründung
Passt der Name, können Sie unmittelbar bestellen. Gesichert ist er erst mit der Anmeldung — eine Reservierung bieten wir nicht an.
Häufige Fragen
Was kostet der Namens-Check?
Nichts. Die Abfrage beim Secretary of State ist kostenlos und unverbindlich.
Eine kostenpflichtige zweite Stufe gibt es für die USA nicht. Wollen Sie den Namen rechtlich beurteilt haben — insbesondere gegenüber bestehenden Marken —, gehört das in die Hand eines amerikanischen Anwalts, den Sie unmittelbar beauftragen.
Gilt das Ergebnis für die ganzen USA?
Nein, und das ist der wichtigste Unterschied zu Europa. Die Auskunft gilt für den Bundesstaat, den Sie angegeben haben. In einem anderen Staat kann derselbe Name vergeben sein, ohne dass das Ihrer Gründung im Weg steht.
Wollen Sie in mehreren Staaten auftreten, sagen Sie es uns. Dann sehen wir gleich mit, ob der Name auch dort frei ist — das erspart Ihnen später einen abweichenden Namen bei der Anmeldung im zweiten Staat.
Können Sie meinen Namen reservieren?
Nein. In Delaware und in einigen anderen Staaten wäre eine befristete Reservierung zwar möglich — wir bieten sie aber nicht an.
Der Grund ist praktisch: Zwischen unserer Auskunft und Ihrer Anmeldung liegen in aller Regel wenige Tage, und die Reservierung kostet Gebühr und Zeit, ohne in dieser Spanne einen Vorteil zu bringen. Ist Ihnen ein Name besonders wichtig, gründen Sie einfach zügig.
Prüfen Sie auch Marken und Domains?
Domains ja. Ob die passende Adresse noch frei ist, sehen Sie unmittelbar bei unserem eigenen Dienst Internet Providers nach — und können sie dort auch gleich sichern. Brauchen Sie dazu eine Website, übernimmt das unser Studio Neon Studio.
Marken nein. Gerade in den USA ist diese Grenze wichtig: Der Secretary of State prüft ausschließlich, ob der Name im Register unterscheidbar ist. Rechte an einem Zeichen entstehen dort über Benutzung und über die Eintragung beim Markenamt — beides ist von der Firmengründung völlig unabhängig. Wir nehmen diese Prüfung nicht vor. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.
Was ist der Unterschied zwischen Verfügbarkeit und Zulässigkeit?
Verfügbarkeit heißt: Ist dieser Name in der Datenbank des Bundesstaats noch frei? Das ist eine Auskunft, die wir selbst einholen.
Zulässigkeit heißt: Dürfen Sie ihn auch führen — gegenüber Aufsichtsbehörden und gegenüber fremden Markenrechten? Das ist eine rechtliche Beurteilung und Sache eines Anwalts.
Muss ich in den USA wohnen, um dort zu gründen?
Nein. Weder für die LLC noch für die Corporation ist ein Wohnsitz in den Vereinigten Staaten erforderlich. Nötig sind ein Registered Agent im Gründungsstaat und eine ladungsfähige Anschrift — beides stellen wir bereit.
Auf den Namen wirkt sich das nicht aus: Er wird nach denselben Regeln geprüft wie bei einem ansässigen Gründer.
Ich habe noch gar keine Idee für einen Namen.
Dann probieren Sie den Firmennamen-Generator. Er stellt aus Ihren Stichwörtern Vorschläge zusammen, hängt LLC oder Inc. an und übergibt die ausgewählten mit einem Klick in dieses Formular.
Namen prüfen lassen — oder gleich sprechen
Wenn Ihnen die Auskunft allein nicht reicht: Wir gehen Ihre Namen und die Wahl des Bundesstaats am Telefon mit Ihnen durch.
Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Die Abfrage beim Secretary of State ist eine Auskunft, keine rechtliche Beurteilung. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Über die Eintragung entscheidet der jeweilige Bundesstaat; die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens — dazu zählen Markenrechte und die steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat — nimmt ein Anwalt oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.