Pflichten und Administration der U.S. Corporation (Inc)

Wissenswertes - Die US-Corporation

Da in den USA prinzipiell jeder Bundesstaat ein eigenes Gesellschaftsrecht erlässt, lassen sich die Rechte und Pflichten von U.S. Corporations nicht einheitlich darstellen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf jene Bundesstaaten, in denen wir Corporations für Sie erwerben oder vorgründen. Dies sind in der Regel die Bundesstaaten Florida, Kalifornien, Montana und Oregon.

Den Corporations kommt für die Wirtschaft der USA ein hoher Stellenwert zu, da ein Großteil der Unternehmer diese Gesellschaftsform wählt. Sie eignen sich als Gesellschaftsform für Unternehmen jeder Größe. Von den deutschen Aktiengesellschaften unterscheiden sie sich positiv durch eine Reihe besondere Rechten und eher geringfügige Verpflichtungen.

Besondere Rechte einer Corporation

Bezüglich der besonderen Rechte einer U.S. Corporation sind vornehmlich drei Bereiche für europäische Firmengründer von Bedeutung: Rechte im Hinblick auf

  • das Kapital,
  • die Person des Gründers,
  • die Zweckgebundenheit des Unternehmens.
  • Kapital und Haftung

Für die Gründung einer Corporation ist kein Stammkapital erforderlich. Auch muss kein Grundkapital nachgewiesen werden und die Aktien müssen keinen Nennbetrag besitzen. Hinzu kommt, dass sowohl das gezeichnete als auch das zugelassene (genehmigte) Kapital der Höhe nach keinen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Dennoch gilt auch, dass in Haftungsfällen nur das Gesellschaftsvermögen angetastet werden kann, eine Haftung durch Privatvermögen ist – sofern keine Rechtsbrüche begangen wurden –  nicht vorgesehen. Die Corporation kann Darlehen und Fördermittel beantragen, Eigentum erwerben und veräußern, sich an anderen Firmen beteiligen.

  • Gründer

Grundsätzlich kann jede natürliche und geschäftsfähige Person ab 18 Jahren eine Corporation gründen. Der Gründer selbst muss sich nicht in den USA aufhalten, die Gründung kann in Abwesenheit erfolgen. Der Gründer kann auf Wunsch anonym bleiben und beliebige Positionen übernehmen – auch kann eine einzige Person gleichzeitig sowohl als Direktor wie als Geschäftsführer agieren. Die Corporation bleibt nach dem Tod des Gründers bestehen.

  • Zweckgebundenheit

Im Gründungsprotokoll kann der Zweck der Corporation formuliert werden. Dies geschieht zumeist in einer sehr allgemein gehaltenen Weise. Die einzige Vorgabe lautet hier, dass der Zweck – sofern er überhaupt angegeben wird – nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf.

Besondere Pflichten einer Corporation

Während sich also die Corporation durch ihre Rechte positiv von den deutschen Aktiengesellschaften unterscheidet, sind ihre Pflichten eher gering. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Handvoll formaler Vorschriften, diese betreffen:

  • den Eintrag und die Namengebung,
  • das Protokoll und den Geschäftsbericht,
  • den Gründer und die Organe der Corporation,
  • finanzielle Angelegenheiten und Aktienverkäufe.
  • Eintrag und Namengebung der Corporation

Zum Gründungsprozedere gehört, dass die U.S. Corporation in das Handelsregister des entsprechende U.S. Bundesstaates eingetragen wird. Dabei können sich der Ort der Eintragung und der des Firmensitzes voneinander unterscheiden. Der eingetragene Name darf nicht von einer anderen Gesellschaft verwendet werden, muss also noch „frei“ sein. Als Zusatz muss er einen Hinweis auf die Gesellschaftsform enthalten, also beispielsweise „Corporation“ oder „Company“. Bei der Gründung müssen zudem eine Ansprechperson (natürliche oder juristische Person) und eine US-amerikanische Geschäftsadresse/ein Firmensitz benannt werden.

  • Protokoll und Geschäftsbericht

Neben dem Sitzungsprotokoll bei der Gründung muss jährlich ein Geschäftsbericht verfasst werden, in Abhängigkeit von der gewählten Variante der Corporation erfolgt zusätzlich mindestens einmal im Jahr eine Aktionärsversammlung.

  • Gründer und Organe der Corporation

Der Gründer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss die Firma eintragen lassen, kann selbst aber anonym bleiben. Innerhalb der Corporation müssen drei Organe existieren: die Aktionärsversammlung (Shareholder-Meeting), der Vorstand/die Geschäftsführung (Executive Officers) und der Verwaltungsrat/Direktor (Board of Directors). Es ist möglich, dass Executive Officer und Board of Directors durch eine Person vertreten werden.

  • Finanzielles

Ganz ohne Steuern und Abgaben geht es auch in den USA nicht – doch leisten Sie hier für Ihr Unternehmen Zahlungen nach dem Niedrigsteuersatz und die Abgaben und Gebühren, die beispielsweise bei der Gründung fällig werden, sind äußerst geringfügig. Bezüglich der Art der Corporation und des Aktienverkaufs gelten für Nicht-Amerikaner einige spezielle Regeln, die wir bei der Auswahl bereits berücksichtigen.



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