Die Vorteile und Nachteile einer USA Corp. bzw. LLC

Die Gründung einer attraktiven Gesellschaftsform erfordert Kapital. Die US Corporation gilt zunehmend als Alternative zu herkömmlichen Rechtsformen.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Die US Corporation kann schnell und relativ unkompliziert über das Internet gegründet werden. Man muss sich aber im Klaren sein, dass das Unternehmen dann, zumindest auf dem Papier, seinen Sitz in den USA hat. Vor Ort ist es, dank der europäischen Niederlassungsfreiheit, eine österreichische Niederlassung, die separat in das österreichische Firmenbuch eingetragen wird.

Da eine U.S. Corporation der Aktiengesellschaft gleichgestellt ist, die Aktienhalter und Direktoren einer U.S. Corporation sogar noch höheren Schutz gegen Durchgriffshaftung als in einer europäischen AG genießen und (in den von uns empfohlenen Staaten) kein Stammkapital erforderlich ist, ist eine U.S.-Corporation selbst für Geschäftsleute zu empfehlen, die keinerlei Absichten haben, internationale Geschäfte zu tätigen.

Folgende Argumente zeigen die vorrangigsten Vor- und Nachteile, die bei der Gründung einer US Corporation als Alternative zu einer GmbH entstehen können:

Die wichtigsten Vorteile der amerikanischen LLC

Die amerikanische LLC - ein wahrer Alleskönner! Kein Wunder, dass sie zu den beliebtesten Rechtsformen der USA zählt. Mit ihrer flexiblen Struktur kann sie als Personengesellschaft gegründet werden, ohne dass ein Stammkapital erforderlich ist. Das eröffnet Unternehmern unzählige Möglichkeiten zur Gestaltung.

Aber das ist bisher nicht alles! Besonders attraktiv wird die LLC für Unternehmer mit Wohnsitz in Non-Dom-Staaten durch den möglichen Exempt-Status. Dieser Status verleiht der LLC eine ganz besondere Anziehungskraft. Und als wäre das nicht genug, bietet die LLC auch noch absolute Anonymität. Sie kann sogar als Sponsor für ein US-Visum dienen!

Doch das ist längst nicht alles, was die amerikanische LLC zu bieten hat. Mit der richtigen Gestaltung profitiert man von einer günstigen Besteuerung oder sogar von 0% Steuern auf Unternehmensebene! Lediglich eine jährliche Flat-Tax über 300,00 USD muss gezahlt werden.

Aber es geht noch weiter! Die LLC bringt auch Prestige mit sich. Indem man mit den USA assoziiert wird, erhält man automatisch einen gewissen Glanz und Glamour. Und das Beste daran? Für korrekt gegründete LLCs ist eine Durchleitungsbesteuerung möglich. Das bedeutet, dass das Einkommen persönlich versteuert wird.

Und das war immer noch nicht alles! Bei einer LLC müssen keine Belege aufbewahrt oder Buchhaltungen eingereicht werden. Auch die Bilanzierung entfällt komplett! Ein Traum für viele Unternehmer.

Aber halt, es wird noch besser! Um eine LLC zu gründen, muss man kein US-Bürger oder Resident sein. Sie gehört ganz allein einem Nicht-US-Bürger. Perfekt also für Einmanngesellschaften!

Und als ob das nicht genug wäre, bietet die LLC auch noch einen hohen Grad an Anonymität. Niemand wird erfahren, wer wirklich hinter dem Unternehmen steht.

Und zu guter Letzt: Die Rechtslage in Delaware ist einfach ausgezeichnet! Dort gibt es sogar ein Sondergericht für alle Geschäftsfälle. Und das Beste daran? Bei geschäftlichen Anhörungen haben nur Richter den Vorsitz - keine Geschworenen!

Die amerikanische LLC - ein wahrer Alleskönner mit vielen Vorzügen! Nutze diese einzigartige Chance und profitiere von all den Möglichkeiten, die sie bietet. Wage den Schritt in die USA und eröffne dir eine Welt voller Energie und Lebendigkeit!


Vorteile:

  • kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital je nach Bundesstaat
  • Kostengünstige Gründung
  • Gründung binnen weniger Stunden möglich
  • Beschränkung der persönlichen Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Gründung und Gesellschafterwechsel ohne Notariatsakt möglich
  • Unbürokratische Administration der Gesellschaft
  • In den USA fällt die steuerliche Belastung meist niedriger aus als in vielen europäischen Staaten
  • Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (in Deutschland) möglich
  • Günstiger Körperschaftssteuersatz
  • Kein Informationsaustausch nach OECD CRS. Das US-Equivalent FATCA umfasst Konten von US-Gesellschaften nicht, deren Anteile von Ausländern gehalten werden.
  • Jedes US-Unternehmen kann ebenfalls auch in Europa voll geschäftsfähig tätig sein
  • Fällt die Geschäftstätigkeit nur in Europa an, können Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht in den USA entfallen


Nachteile

  • Amerikanische Zustelladresse für Behördenpost erforderlich
  • Internationale Bilanzlegungs- und Publizitätsvorschriften
  • Kollisionsrechtliche Verknüpfungen im Gesellschaftsrecht möglich
  • Vereinzelt Skepsis bei inländischen regionalen Geschäftspartnern

Weitere Vorteile bei einer Firmengruendung in den USA

Anonymität
Für den einen oder anderen ist sicherlich auch die Anonymität der Gesellschafter von Vorteil. Mit Hilfe einer US Corporation ist ebenso eine unkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung gegeben. Durch Aktienverkauf kann das Unternehmen kapitalisiert werden, sowohl vor- oder außerbörslich (Privatplacement) als auch durch einen Börsengang. Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktionäre werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst.

Neustart
Für Unternehmer, die unverschuldet mit einem früheren Unternehmen schon mal Schiffbruch erlitten haben, bietet die Corporation eine gute Möglichkeit, einen unternehmerischen Neustart zu beginnen. Aber auch Existenzgründer profitieren von dem unternehmerfreundlichen US-amerikanischen Gesellschaftsrecht, welches ihnen preisgünstig die Möglichkeit eröffnet, ihren Traum einer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zu erfüllen.

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