Die LLC - eine tolle Rechtsform für Kleinunternehmer

Die Limited Liability Company (LLC) ist eine großartige Wahl für Kleinunternehmer

Obwohl es in deutschsprachigen Ländern keine direkte Entsprechung gibt, ist sie am ehesten mit der in Deutschland und Österreich anzutreffenden Mischrechtsform GmbH & Co KG zu vergleichen.

Die LLC nimmt eine Zwischenstellung ein zwischen der General Partnership (Personenvereinigung) bzw. Sole Proprietorship (Einzelunternehmer) und der Corporation. Sie wird rechtlich als juristische Person behandelt, was bedeutet, dass alle Inhaber einen Haftungsschutz genießen. Das ist doch großartig, oder?

Eine LLC wird bei der Besteuerung ähnlich wie eine Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass Gewinne an die Mitglieder weitergegeben werden und diese dann im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Dies führt insbesondere bei kleineren Unternehmen und Ein-Personen-Gesellschaften zu einer geringeren Steuerlast. Im Gegensatz dazu fallen bei einer Corporation Steuern auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene an, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Allerdings bedeutet dies nicht, dass das Doppelte bezahlt werden muss, sondern lediglich, dass es zwei Steuerebenen gibt.

LLC ist die perfekte Lösung für Kleinunternehmer und Existenzgründer

Die LLC wird steuerrechtlich als eine Art Personengesellschaft betrachtet, die allen Inhabern einen umfassenden Haftungsschutz bietet und sich wie eine Kapitalgesellschaft verhält. Das ist eine beeindruckende Kombination aus Schutz und Flexibilität.

Die Limited Liability Company (LLC) ist die perfekte Lösung für Kleinunternehmer und Existenzgründer, die auf der Suche nach einem starken und kraftvollen Unternehmen sind. Die LLC wurde speziell für diese Zielgruppe entwickelt, da eine Corporation oft zu überdimensioniert ist und zu viele Rechtsvorschriften beinhaltet, die für große Konzerne geeignet sind. Bei kleinen Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern kann dies jedoch zu einer übermäßigen Regulierung führen, die eher hinderlich als hilfreich ist. Mit der LLC haben Kleinunternehmer die Möglichkeit, eine starke und kraftvolle Firma zu gründen, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

In den meisten Staaten ist es üblich und empfohlen, dass die Mitglieder einer LLC, auch als „Mitglieder (Members)“ bekannt, aktiv in der Führung der Gesellschaft beteiligt sind. Dadurch wird die LLC als „member-managed“ klassifiziert, wobei die Führungskräfte als "Manager" bezeichnet werden und nicht als "Director". Bei größeren LLCs können jedoch auch externe Manager ernannt werden, die nicht an der LLC beteiligt sind - dies wird als „manager-managed“ bezeichnet. Die Struktur der LLC wird durch das Operating Agreement bestimmt, das die gesamte rechtliche Rahmenbedingung definiert, die im Innenverhältnis gilt.

Die genauen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Manager, die Verteilung der Gewinne sowie die Gestaltung von Versammlungen und Stimmrechten sind wichtige Bestandteile des Operating Agreements. Wenn hierbei keine spezifischen Regelungen getroffen werden, greifen die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundesstaates, in dem die LLC registriert ist.

Die Registrierung einer LLC ist auch ohne Gründungskapital möglich!

Ein Mindestkapital ist für die Gründung nicht erforderlichlediglich $1 pro Inhaber. Im Unterschied zur Corporation gibt es bei einer LLC keine Aktien, sondern Membership Certificates. Dadurch ist eine Börsennotierung nicht möglich.

Es ist zu beachten, dass die steuerlichen Unterschiede zwischen LLC und Corporation nur für US-amerikanische Mitglieder relevant sind. Für internationale Unternehmer gestaltet sich die Besteuerung völlig anders und die Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen sind hier oft nicht von Bedeutung. In solchen Fällen können ganz andere Entscheidungskriterien den Ausschlag für oder gegen eine Rechtsform geben.

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