Immobilienschutz und Vermögensschutz – sichern Sie Ihr Eigentum rechtzeitig!
Immobilienschutz & Vermögensschutz: Handeln Sie, bevor es der Staat tut
Was wäre, wenn Ihre Immobilie plötzlich nicht mehr sicher wäre? Wenn staatliche Eingriffe oder Vermögensabgaben Ihr Haus oder Ihre Wohnung bedrohen würden? Die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage zeigt: Ihr Eigentum ist möglicherweise stärker gefährdet, als Sie denken.
Historische Erfahrungen lehren uns, wie schnell aus Vermögenswerten Belastungen werden können – erinnern Sie sich an Zwangshypotheken oder Lastenausgleich? Heute stehen erneut politische Forderungen im Raum, die genau das zum Ziel haben könnten.
Fragen Sie sich jetzt ganz konkret:
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Ist mein Eigentum ausreichend vor staatlichen Zugriffen geschützt?
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Bin ich bereit, die Kontrolle über mein Vermögen dem Zufall oder der politischen Entwicklung zu überlassen?
Effizienter Schutz durch die US LLC
Immobilienschutz und Vermögensschutz werden jetzt zur Priorität. Durch die Gründung einer US Limited Liability Company (LLC) bauen Sie eine rechtliche Schutzmauer rund um Ihr Eigentum. Dank des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages profitieren Sie dabei von einer völkerrechtlichen Absicherung, die Ihre Immobilie effektiv vor staatlichen Eingriffen schützt.
Jetzt handeln – Eigentum sichern
Schützen Sie Ihr Vermögen proaktiv und rechtzeitig. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um zu erfahren:
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Wie Ihr individuelles Schutzbedürfnis aussieht
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Welche spezifischen Risiken Ihre Immobilie aktuell gefährden könnten
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Wie wir gemeinsam Ihre maßgeschneiderte Vermögensschutz-Strategie umsetzen
Handeln Sie jetzt – bevor es andere tun!






Das Bundesverfassungsgericht weist explizit, bereits 1995 darauf hin, dass durch die deutsche Steuergesetzgebung, die Rahmenbedingungen für einen neuerlichen Lastenausgleich gegeben sind. Man spricht von einer „einmaligen Vermögensabgabe“.
Immobilien sind für den Staat eine einfache Beute, denn Häuser oder Grundstücke können nicht einfach ins Ausland verlagert werden.
Im Jahre 2022 ließ der Deutsche Bundestag untersuchen, ob es eine „Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in Krisenlagen“ gebe. Es mag nicht verwundern, dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kam, dass der Bund diese Kompetenz hat, wenn auch die genauen Rahmenbedingungen strittig sind.
Als Besitzer einer deutschen Immobilie sind Sie also die ideale Melkkuh, wenn der Staat wirklich klamm ist und Geld benötigt, weil die Wirtschaft am Boden liegt und es an Steuereinnahmen fehlt.
Das haben wir nach dem 2. Weltkrieg erlebt, als deutsche Immobilien mit einer Zwangshypothek von 50% ihres Nettowertes belegt wurden, die deren Besitzer dann über 30 Jahre abstottern mussten. Diese Umverteilung oder besser gesagt „Enteignung“ nannte man den „Lastenausgleich“.
So wächst die Sorge vieler deutscher Immobilienbesitzer, dass es zu einem neuerlichen „Lastenausgleich“ kommen könnte.
Natürlich kann keiner genau sagen, ob und wann es zu einem Lastenausgleich kommt. Geht man allerdings danach, wie viele links gerichtete Politiker schon heute einen Lastenausgleich fordern, muss man annehmen, dass dies eher früher als später der Fall sein könnte.
Viele Immobilienbesitzer stellen sich nun die Frage: „Wie kann ich meine Immobilie vor solchen Zwangsmaßnahmen schützen?“
Dazu dürfen wir Ihnen eine schnell umsetzbare, kostengünstige und mit maximaler Abschirmwirkung ausgestattete Lösung präsentieren!
Die Gründung einer US Limited Liability Company (LLC) mit maximaler Schutzwirkung vor einem Lastenausgleich!
- Maximaler Schutz vor Lastenausgleich durch Freundschaftsvertrag von 1953 dadurch kein deutsches Systemrisiko
- Keine Schenkungs- und Grunderwerbssteuer, da transparent (steuerrechtliche Übertragung an sich selbst)
- keine Eintragung im Handelsregister bei vermögensverwaltender LLC nötig
- damit nur Notar und ggf. Finanzamt (bei Vermietung) in Deutschland bekannt
- Steuerfreiheit nach 10 Jahren gilt weiterhin (keine Spekulationssteuer)
- Schnelle Gründung in 2-3 Wochen, mit apostillierten Dokumenten
- Geringe Gründungskosten, geringe laufende Kosten
- Buchhaltung wie gehabt durch Ihren Steuerberater (steuerrechtlich wie Personengesellschaft
Ein kurzer Blick auf den Freundschaftsvertrag von 1953:
Wichtig ist die Feststellung, dass amerikanische Entitäten (Personen und Unternehmen) voll rechts- und grundbuchfähig in der BRD sind.
Weiterhin Absatz 4.: „Eigentum von Staatsangehörigen oder Gesellschaften des einen Vertragsteils darf in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nur zum allgemeinen Wohl, unter Gewährung einer gerechten Entschädigung und der Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, enteignet werden. Die Entschädigung muss dem Wert des entzogenen Eigentums entsprechen, sie muss tatsächlich verwertbar sein und ohne unnötig Verzögerung geleistet werden. Spätestens im Zeitpunkt der Enteignung muss in angemessener Weise für die Festsetzung und Leistung der Entschädigung Vorsorge getroffen sein.“
Durch diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag ist somit ein Lastenausgleich nicht mehr darstellbar, da ohne gerechte Entschädigung nicht enteignet werden kann. Bei einer Vermögensabgabe oder Zwangshypothek ist jedoch keine Entschädigung vorgesehen.
Dieser Vertrag schließt US-Körperschaften (Gesellschaften) ein und stellt keine Anforderungen an deren Besitzer. Somit können sich auch 100% deutsche Besitzer einer unter US-Recht gegründeten Firma, berechtigte Hoffnung auf einen maximalen Enteignungsschutz machen.
Buchen Sie noch heute Ihren festen Termin zum Immobilien- und Vermögensschutz.
Insolution unterstützt Sie mit umfassender Beratung und professioneller Gründungsdienstleistung. Unsere Experten begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses, von der Planung bis zur erfolgreichen Registrierung und Nachbetreuung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Wissen, um Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen.
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Telefon AT: +43 5524 22308 CH: +41 58 8811220 DE: +49 69 96759363
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