Über uns: wem Sie Ihre Unterlagen anvertrauen

Über uns

Wir gründen Gesellschaften und verwalten sie danach — in Delaware, Irland, Großbritannien, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und auf Anfrage international.

Insolution gibt es seit dem Jahr 2000. Hinter diesem Auftritt steht die Insolution Management Ltd, eingetragen beim Companies House am 9. April 2003 unter 04728940, mit Zweigniederlassung in Österreich, Firmenbuch FN 269756 a. Von dort aus wird gearbeitet — und das ist der erste Punkt, der bei einer US-Gesellschaft zählt.

Sie gründen in Delaware und sitzen in Europa

Das ist die eigentliche Lage, und sie bringt zwei praktische Fragen mit sich. Die erste: Wer erklärt Ihnen die Pflichten, die eine US-Gesellschaft mit sich bringt — Franchise Tax, Annual Report, die Meldung wirtschaftlich Berechtigter — und zwar in Ihrer Sprache und in Ihrer Zeitzone? Die zweite: Wem schicken Sie dafür Ihren Ausweis und Ihre Angaben zur Herkunft der Mittel?

Auf beides antwortet dieselbe Adresse. Ihr Ansprechpartner sitzt in Österreich, ist telefonisch erreichbar, wenn bei Ihnen Vormittag ist, und trägt einen Namen, den Sie im Firmenbuch nachschlagen können.

Sorgfalt ist bei uns geprüft, nicht behauptet

Wer eine Gesellschaft gründen lässt, übergibt einem fremden Unternehmen Ausweis, Anschrift und Angaben zur Herkunft seines Geldes. Wie sorgfältig damit umgegangen wird, lässt sich schwer beurteilen — man muss es meist glauben.

Bei uns nicht: Unsere irische Gesellschaft, die Insolution Limited in Dublin, ist vom irischen Justizministerium als Trust or Company Service Provider zugelassen. Diese Zulassung wird alle drei Jahre neu erteilt, und geprüft wird dabei genau das — ob wir Kunden ordentlich identifizieren, die Herkunft der Mittel klären und den Bestand laufend überwachen. Die zugelassenen Anbieter stehen in einem öffentlichen Verzeichnis.

Diese Zulassung gilt für Irland und besagt über eine Gesellschaft in Delaware unmittelbar nichts. Sie besagt etwas über die Arbeitsweise, die wir überall anwenden — auch dort, wo uns niemand dazu verpflichtet. Ein Gütesiegel oder eine Befugnis zur Rechts- und Steuerberatung ist sie nicht.

Womit wir angefangen haben

Als wir begonnen haben, gab es diesen Markt noch nicht. Erst die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zwischen 1999 und 2003 haben es möglich gemacht, eine Gesellschaft in einem Land zu gründen und von einem anderen aus zu führen. Wir waren von Beginn an dabei und gehören zu den ersten Anbietern im deutschsprachigen Raum.

Delaware kam später dazu, aus demselben Grund wie damals die Limited: Es ist der Ort, an dem das Gesellschaftsrecht am weitesten entwickelt und das Register am schnellsten ist. Mehr als 8.700 Gesellschaften sind über die Jahre daraus geworden, eingetragen in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz; die amerikanischen kamen später dazu und sind darin nicht enthalten.

Was sonst bleibt aus fünfundzwanzig Jahren: Wir haben die Fälle schon gesehen — auch die, die schiefgingen.

Was wir übernehmen

Die Gründung in Delaware machen wir vollständig. Unterlagen, Prüfung des Wunschnamens beim Secretary of State, Anmeldung, Eintragung — und danach, was laufend anfällt: Postbearbeitung und die Fristen für Franchise Tax und Annual Report.

Den Registered Agent stellt ein Partnerunternehmen vor Ort, mit dem wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten. Delaware verlangt einen Zustellungsbevollmächtigten mit Anschrift im Bundesstaat; das ist eine Aufgabe für jemanden, der dort ansässig ist. Wir sagen das lieber, als es offenzulassen — Sie sollen wissen, wer für Ihre Gesellschaft im Register steht.

Ein Teil dieser Wege gehört nicht uns. Die Eintragung entscheidet der Secretary of State, das Konto die Bank, die Steuernummer die Bundesbehörde. Wir bereiten vor und begleiten; zusagen können wir nur, was in unserer Hand liegt. Gerade bei einer US-Gesellschaft ist das eine wichtige Unterscheidung: Ein Bankkonto in den Vereinigten Staaten ist für einen Gebietsfremden kein Selbstläufer, und wer Ihnen dort eine Zusage macht, kennt die Bank nicht.

Wo unsere Arbeit endet

Wir beurteilen Ihr Vorhaben nicht — weder rechtlich noch steuerlich, und beim US-Steuerrecht schon gar nicht. Ob eine LLC oder eine Corporation für Sie das Richtige ist, wie sie in Ihrem Wohnsitzstaat behandelt wird, was für Sie an Erklärungspflichten entsteht: Das beurteilt ein Steuerberater, der beide Seiten kennt.

Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern eine Frage der Befugnis. Wer beurteilt, haftet dafür — und dafür braucht es eine Zulassung, die wir nicht haben und auch nicht behaupten.

Wir arbeiten seit Jahren mit Kanzleien und Steuerberatern zusammen und nennen Ihnen auf Wunsch einen Partner. Bei manchen Leistungen beauftragen wir ihn für Sie, bei anderen beauftragen Sie ihn unmittelbar; welche der beiden Fassungen gilt, steht bei der jeweiligen Leistung.

Wie Sie mit uns zu tun bekommen

Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, was Sie vorhaben, ob eine US-Gesellschaft dafür überhaupt der richtige Weg ist und was sie im ersten Jahr und in den folgenden kostet. Erst danach entscheiden Sie.

Weiter geht es hier: Vorteile und Nachteile · Leistungen und Preise · Ablauf der Gründung · Rückruf anfordern. Die vollständigen Angaben zur Gesellschaft stehen im Impressum.